K2 Fachbüro für Graphik, Design und Werbung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen K2 Fachbüro Graphik, Design und Werbung, Kilian Kunz (nachfolgend "K2" genannt) und allen Kunden, welche die Dienste und/oder Produkte von K2 in Anspruch nehmen.
2. Offerte
Nach einem Erstkontakt zwischen Auftraggeber und K2 werden Inhalt und Umfang des Projektes und alle damit verbundenen Leistungen abgeklärt. K2 erstellt darauf ein schriftliches Angebot. Weitere, vom Auftraggeber später geäußerte Wünsche in Bezug auf Inhalt und Umfang der Leistungen werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand gemäß der aktuellen Preisliste bzw, des jeweiligen Stundensatzes für die angefallene Arbeit verrechnet. Die Höhe der voraussichtlichen Überschreitung des offerierten Preises wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
3. Vertrag
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und K2 kann mündlich oder schriftlich gültig geschlossen werden. Möchte der Kunde von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und K2 zurücktreten, ist ein angemessener Unkostenbeitrag (ca. 10 % des Auftragsvolumen) zu entrichten. Allfällige bereits entstandene Kosten, durch in Anspruch genommene Dienstleistungen oder Produkte, sind zusätzlich zu den Unkosten zu begleichen. K2 ist es unter Angabe von Gründen erlaubt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, dies führt jedoch nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen.
4. Leistungen
K2 bietet medienunabhängig Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grafik, Design und Werbung an. K2 stellt seine Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem Kunden bereit. Die Dienstleistungen werden bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen von K2, in Rücksprache mit dem Kunden angepasst. Zusätzliche Leistungen müssen schriftlich vereinbart werden. K2 ist bemüht, die vertraglich in Anspruch genommenen Produkte und Dienstleistungen termingerecht zu vollziehen. K2 behält sich das Recht vor, unter Angabe von Gründen, den Auftrag nicht oder nur teilweise zu erfüllen. Zur Vertragserfüllung behält sich K2 das Recht vor, in Rücksprache mit dem Kunden, Drittanbieter hinzuziehen. K2 übernimmt keine Haftung für Fehler und daraus entstehende Folgen Dritter. Vertragspartner des Kunden ist und bleibt K2.
5. Verpflichtungen des Kunden
Für die Erfüllung der im Vertrag abgemachten Diensten verpflichtet sich der Kunde, das schon vorhandene und für das Projekt benötigte Daten-Material an K2 zu liefern. Erfolgt dies nicht auf elektronischem Wege oder Datenträger, werden die durch K2 entstehende Konvertierungskosten zusätzlich verrechnet. Für die Beschaffung der Urheberrechte von Texten, Bildern, etc. ist der Auftraggeber für seine gelieferten Werke selbst zuständig.
6. Haftung
K2 haftet nicht für Folgeschäden die aufgrund fehlerhafter Produkte, Dienstleistungen, nicht termingerechter Lieferung oder durch Drittpersonen entstehen. Für die in den Dienstleistungen und Produkte gezeigten Informationen und Inhalte wie Texte, Bilder, Fotos, Videos etc. ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
7. Urheberrecht
Durch die beidseitige Erfüllung der Leistungspflichten gehen sämtliche Nutzungsrechte, zeitlich unberenzt, auf den Auftraggeber über. Eine Nichterwähnung von "K2 Fachbüro" auf das Produkt oder Dienstleistung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und ist im Vertrag separat zu regeln. Beansprucht der Auftraggeber die Urheberrechte von den K2-Produkten für sich, ist die finanzielle Abweichung schriftlich zu vereinbaren.
8. Urheberrecht für fotografische Arbeiten von K2
8.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
8.2 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
8.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
8.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
8.5 Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
8.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.7 Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
9. Preise und Zahlungskonditionen
Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Wenn nicht, gelten die Preise und Zahlungskonditionen nach der jeweils aktuellen Preisliste bzw. des jeweils angefallenen Stundensatzes. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise fristgerecht zu bezahlen (i.d.R. Zahlbar innerhalb 15 Tage nach Rechnungseingang). Bei Zahlungsverzug ist K2 berechtigt, die vertraglichen Leistungen zu unterbinden und Verzugszinsen zu belasten.
10. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 10. Juni 2011 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen.
Bellheim, den 10. Juni 2011
